Laub- und Nadelbäume, mit einem Stammumfang von mindestens 40 cm in einem Meter Höhe, einschließlich ihres Ober - und unterirdischen pflanzlichen Lebensraumes werden in Wien dem Wiener Baumschutzgesetz 1973 unterstellt und sind geschützt. Nichtbefolgung wird in den Strafbestimmungen § 13. des Wiener Baumschutzgesetz geandet.
Ausnahmen §1(2):
- Wälder in forstrechtlichem Sinne
- Obstbäume
- Bäume die in Baumschulen oder Gärtnereien zur Erreichung von Betriebszwecken dienen
- Bäume in Kleingartenanlagen
- Bäume, deren Entfernung landwirtschaftlichen Produktionszwecken geboten ist
§3(1) besagt, daß es verboten ist, den pflanzlichen Lebensraum des Baumbestandes zu gefährden, Bäume zu fällen, auszugraben, auszuziehen, oder sonstwie zu entfernen. Weiters dürfen durch chemische, mechanische, oder andere Einwirkungen keine Beschädigungen entstehen, die den Wuchs hemmen und den Baumbestand zum Absterben bringen.
Nicht verboten nach §3 (2) ist das Schneiden (Stutzen) von Bäumen, jedoch ohne Gefährdung ihres Bestandes, das Verschönerungs-, Veredelungs-, oder Pflegezwecke dient, oder aus öffentlichem Interesse notwendig ist. Befugnisse der Nachbarn bleiben dabei (ABGB) unberührt.
Das Entfernen §4 (1) von Bäumen, die den Schutzbestimmungen des Wiener Baumschutzgesetzes unterliegen, bedürfen einer behördlichen Bewilligung (Bescheid).
Antragsberechtigt ist der Grundeigentümer (Bauberechtigte).
Hierzu ist ein Ansuchen an die jeweilige Magistratsbehörde zu stellen.
Wie hat dies zu erfolgen?
- Ein formloses Ansuchen (oder Vordruck bei den Magistratischen Bezirksämtern erhältlich) ist mit einer Begründung für die Entfernung der Bäume zu stellen.
- Beiliegend mit Grundbuchauszug, Lageplan oder Skizze (4-fach), gehört der Baumbestand des Grundstückes, mit den zu entfernenden Bäumen eingezeichnet und die Ersatzstandorte für Ersatzpflanzungen sind festzulegen.
- Das Ansuchen ist an das für den Bezirk zuständige Magistratische Bezirksamt zu richten, die nach Sachverständigenverfahren den Bescheid erläßt.
Das Wiener Baumschutzgesetz finden sie unter http://www.wien.gv.at/mdva/wri/l5400000.htm.